Elektrizität
Wir bringen Licht ins Dunkle.
Elektrizität gehört für uns heute zum Alltag. Diese ist sozusagen der Motor der Wirtschaft und des täglichen Lebens. Über unsere Netze beliefern wir unsere Kunden möglichst unterbrechungsfrei mit Strom.
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Smart Meter |
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Hier finden sie alle Informationen vom Smart Meter Rollout der RTB . |
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Stromproduktion |
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Wer Strom aus seiner Photovoltaikanlage ins Netz einspeist, verkauft diesen Solarstrom in der Regel an seinen Verteilnetzbetreiber. In der Schweiz gibt es rund 600 solcher Betreiber, die teils sehr unterschiedliche Konditionen für die Einspeisung von Solarstrom anbieten. Ab dem 1. Januar 2026 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft:
Mit der Annahme des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) vom 9. Juni 2024 werden schweizweit einheitliche Bedingungen für die Rücklieferung von Energie an die Verteilnetzbetreiber geschaffen.
Der Gesetzgeber verfolgt mit der neuen Regelung zwei Hauptziele:
Der neue rechtliche Rahmen Grundsätzlich gilt, dass sich Produzent und Verteilnetzbetreiber auf die Vergütungshöhe (Verkaufspreis) einigen sollen. Kommt keine vertragliche Einigung zustande, orientiert sich die Vergütung ab dem 1. Januar 2026 am vierteljährlich gemittelten Strommarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der entsprechende Referenzpreis wird vom Bundesamt für Energie (BFE) regelmässig veröffentlicht (Einspeisevergütung).
Die letzten Referenzmarktpreise für Photovoltaik
Zudem wurde eine Minimalvergütung festgelegt, um Produzenten vor sehr tiefen Marktpreisen zu schützen:
Herkunftsnachweis (HKN) Produzenten, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen und keine Einspeisevergütung gemäss Art. 19 ff EnG erhalten, können den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion (HKN, TÜV, naturemade usw.) frei vermarkten. Voraussetzung dafür ist die Registrierung der Anlage sowie der Produktionswerte im nationalen Herkunftsnachweissystem (HKN CH).
Die meisten Stromproduzenten treten Ihre HKN an die RTB ab und erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung von 2 Rp./kWh. Diese Regelung bleibt auch im Jahr 2026 bestehen.
Netzverträgliche Solarstrom-Einspeisung Das Stromnetz stösst zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen. Es muss so ausgelegt sein, dass es auch kurzfristige Leistungsspitzen bewältigen kann – selbst wenn diese nur wenige Stunden pro Jahr auftreten. Besonders herausfordernd ist dies an sonnigen Tagen, wenn zur Mittagszeit zahlreiche Solaranlagen gleichzeitig Strom einspeisen. Der rasche Zubau von Photovoltaikanlagen verschärft diese Situation zusätzlich, während der Ausbau des Netzes zeitaufwendig und kostenintensiv bleibt.
Um Leistungsspitzen zu reduzieren und den kostspieligen Netzausbau zu begrenzen, wird die Einspeisung von Anlagen bis 1’200 m ü. M. auf 70 % der installierten Modulleistung beschränkt. Die gesamte erzeugte Solarenergie kann jedoch weiterhin vollständig genutzt werden – etwa durch Eigenverbrauch oder Zwischenspeicherung mittels Batteriespeicher bzw. intelligenter Steuerungen. Gemäss Stromgesetz besteht kein Anspruch auf Entschädigung für allfällige Produktionsverluste infolge dieser Limitierung. Durch die optimierte Einspeisung ins Netz lassen sich Ertragseinbussen minimieren und gleichzeitig die Netzstabilität erhöhen.
Die netzverträgliche Einspeisung von Solarstrom entlastet das Stromnetz und schafft zusätzliche Kapazität für neue Photovoltaikanlagen. Durch die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % der Modulleistung werden Leistungsspitzen reduziert, was den Netzausbau und damit verbundene Kosten senkt. Für Solaranlagenbesitzer ist der Einfluss gering: Der durchschnittliche Ertragsverlust liegt bei lediglich rund 3 % und kann durch den Einsatz eines Speichers oder flexibler Verbraucher weiter minimiert werden. Ein Energiemanagementsystem unterstützt zudem bei der Optimierung des Eigenverbrauchs.
Die Regelung zur netzverträglichen Einspeisung von Solarstrom mit einer Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% der Modulleistung gilt grundsätzlich ab dem 1. Januar 2026 für neu installierte Solaranlagen. Für bestehende Anlagen kann diese Regelung jedoch durch sogenannte Retrofits in Form von Nachrüstungen ebenfalls zur Anwendung kommen. Die Verteilnetzbetreiber können Massnahmen ergreifen, die auch bestehende Photovoltaikanlagen betreffen, um die Netzstabilität sicherzustellen.
Messkosten Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen die Kosten für das Messen der Stromflüsse neu als eigene Tarifkomponente ausgewiesen werden. Ab dem 1. Januar 2026 wird der monatliche Messtarif auch für reine Produktionsmessungen erhoben. |
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Zusammenschluss zum Eigenverbrauch |
Solarstrom für Mieter und WohneigentümerÜberlegen Sie sich, Ihr Mehrfamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage auszurüsten und den produzierten Solarstrom den Bewohnern zur Verfügung zu stellen?
In den Modellen «ZEV» und «RTB Lokalstrom» gilt es die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zu beachten: Im klassischen ZEV-Modell rechnen die RTB mit dem Grundeigentümer lediglich den Bezug aus dem Netz ab und vergüten die ins Netz zurückgespeiste Energie. In der Zuständigkeit des Grundeigentümers resp. ZEV-Verantwortlichen liegen folgende Aufgaben:
Funktionsweise «RTB Lokalstrom» (Praxismodell VNB) Das Praxismodell ermöglicht eine Eigenverbrauchslösung ohne grossen Aufwand. Die RTB sind weiterhin für die Lieferung des Netzstroms (Energie, Netznutzung und Abgaben) zuständig und rechnen diese quartalsweise ab. Weiter sind die RTB mittels ihrem intelligenten Messsystem dafür verantwortlich, dass der produzierte Solarstrom vor Ort verteilt und ebenfalls quartalsweise in Rechnung gestellt wird. Den Tarif für den an die Bezüger gelieferte Solarstrom bestimmt der Grundeigentümer.
Die RTB vergüten dem Grundeigentümer quartalsweise die ins RTB-Netz eingespeiste Überschussenergie zum Tarif RTB.stromproduktion sowie die Summe des verkauften Solarstroms abzüglich einer Transaktionsgebühr von 1.5 Rp./kWh.
Umfassende und neutrale Informationen
Auf LokalerStrom finden Sie weitergehende Antworten auf ihre Fragen:
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Reglemente, Formulare, Gesuche |
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Hier finden sie alle für die Elektrizitätsversorung relevanten Dokumente. |
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Naturstrom aus der Region |
Strom ist nicht gleich Strom. Treffen Sie Ihre Wahl und setzen Sie auf umweltfreundlichen Naturstrom aus Wasser und Sonne.Haben Sie gewusst, dass Sie mit der Wahl Ihres Stromprodukts aktiv auf die Stromproduktion Einfluss nehmen und auf diese Weise Ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten können? Die RTB bieten ein besonders umweltfreundliches Stromprodukt an, welches vor Ihrer Haustüre produziert wird.
RTB.regionaturstrom Die Mischung macht es aus. Der Strom wird ausschliesslich lokal zu einem Anteil von rund 50% in Kleinwasserkraftwerken entlang des Aabachs sowie zu rund 50% durch Solaranlagen auf den Dächern in Möriken-Wildegg und Niederlenz produziert. Mit diesem Produkt können wir zu 100% eine nachhaltige, erneuerbare und CO2-neutrale Stromgewinnung garantieren.
Verfügbarkeit und Rücktritt Die verfügbare Menge von RTB.regionaturstrom ist beschränkt. Übersteigt die nachgefragte Menge Strom die lokal verfügbare Produktion, kaufen die RTB den fehlenden Solar- oder Wasserkraftstrom bei anderen Produzenten in der Region ein. Das Produkt kann auch limitiert werden. Unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von einem Monat, können Sie das Stromprodukt jeweils per 30.06. oder 31.12. ändern.
Hier geht's direkt zur Bestellung.
Möchten Sie erfahren, wie hoch Ihre persönlichen Mehrkosten für den Naturstrombezug sind? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. |
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Stromtarife und -produkte |
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Informieren Sie sich nachfolgend über die Stromtarife und -produkte. In diesem Video erfahren Sie, wie der Strompreis zustande kommt.
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Tarifzeiten bis 31.12.2025 |
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Tarifzeiten ab 01.01.2026 |
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Installationskontrolle |
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Periodische Kontrolle der elektrischen Installationen (Sicherheitsnachweis) Haben Sie ein Aufforderungsschreiben zur Einreichung des Sicherheitsnachweises erhalten? Wir als Netzbetreiber sind verpflichtet, die Eigentümer einer Liegenschaft periodisch aufzufordern, uns den Sicherheitsnachweis (SiNa) für die elektrischen Installationen zukommen zu lassen. Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gestellt und kontrolliert werden. Der SiNa wird durch ein unabhängiges Kontrollorgan ausgestellt. Elektroinstallateure mit Installations- und/oder Kontrollbewilligung des eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) finden Sie unter diesem Link.
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Strassenbeleuchtung |
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Haben Sie eine defekte oder flackernde Strassenleuchte entdeckt? Melden Sie uns bitte Ihre Beobachtungen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
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E-Mobilität |
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Carsharing Angebot
Die RTB betreiben zusammen mit den beiden Verbandsgemeinden Carsharing Parkplätze an verschiedenen Standorten
Die Fahrzeugmiete beträgt lediglich 9 Franken pro Stunde oder 75 Franken pro Tag. Die Bezahlung erfolgt bequem mittels Kreditkarte. Es gibt zudem keine Grund- oder Abogebühren und die gefahrenen Kilometer sowie der Strom für das Aufladen sind inklusive. Auch die einmalige Registrierung per App ist sehr einfach und rasch erledigt. Über dieselbe App wird das Auto sogar geöffnet und geschlossen.
Erfahren Sie mehr Swiss E-Car.
Die RTB engagieren sich mit öffentlichen Ladestationen sowie einem ansehnlichen eigenen E-Fahrzeugpark seit Jahren für die Entwicklung der Elektromobilität.
Deshalb bieten wir im Versorgungsgebiet der RTB den Besitzern von Elektrofahrzeugen die Möglichkeit, bei den Parkplätzen Unteräsch und Mitteläsch in Möriken sowie im Hetex Areal und beim Dorfplatz in Niederlenz, ihr Fahrzeug aufzuladen. Die Ladesäulen sind mit den gängigsten Anschlüssen ausgerüstet. Das Bezahlsystem eCarUp ermöglicht die Zahlung per App, Twint, Kreditkarte etc.
PP Mitteläsch
PP Hetex
PP Dorfplatz
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Netzanschluss |
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Planen Sie ein Bauprojekt? Beantragen Sie hier bequem und einfach den Anschluss an das Netz der RTB.
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Katasterauskunft |
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Wünschen Sie Leitungsauskünfte für eine bestimmte Parzelle? Hier können Sie Ihre Anfrage online ausführen.
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